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Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von den stark gestiegenen Energiepreisen betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung nicht unternehmerisch tätige, gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sozialbereich über Kunst und Kultur bis hin zum Sport, sowie gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften mit Zuschüssen.

EKZ NPO im Überblick

Eine Antragsstellung für die Phase 1 (Kalenderjahr 2022) ist von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 möglich.

Eine Antragstellung für die Phase 2 (Kalenderjahr 2023) ist vom 01. Juli bis 31. Dezember 2024 möglich. 

Die Richtlinie finden Sie hier.

Einen Überblick aller relevanten Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss NPO finden Sie hier.

Fragen und Antworten

Detaillierte Antworten zu häufig gestellten Fragen wie zum Beispiel: Wer kann einen Zuschuss erhalten? Welche Kosten können gefördert werden? Wie funktioniert die Antragstellung?

FAQ – Fragen und Antworten 

Zuschuss beantragen

Eine Antragsstellung für Phase 2 ist von 01. Juli bis 31. Dezember 2024 möglich.

Antrag stellen

Kontakt

Für Informationen wenden Sie sich innerhalb der Servicezeiten an:

NPO-Service-Hotline:

Tel.: +43 1 50175 200

info@hotline.ekz-npo.at

Servicezeiten:

Montag – Donnerstag: 9.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 14.00 Uhr